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Unterwegs mit dem RK

Der Rettungs- und Krankentransport ist der bekannteste Leistungsbereich des Österreichischen Roten Kreuzes. In allen österreichischen Bundesländern bieten wir diese Tätigkeiten flächendeckend an.

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Wichtige Rufnummern

Rettung / Notarzt
144

Praktischer Arzt
141

Vergiftungen
(01) 406 43 43

Zahnärztlicher Notdienst
(01) 512 20 78

Rotes Kreuz Purkersdorf
059 144 + IhrePostleitzahl

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Krankentransport

Im Gegensatz zum Rettungsdienst, der bei akuten Notfällen über die Rufnummer 144 alarmiert wird, haben die meisten Krankentransporte nichts mit Eile, Blaulicht und Folgetonhorn zu tun. Im Krankentransportwagen werden Menschen befördert, die während der Fahrt qualifizierte sanitätsdienstliche Betreuung bedürfen - zum Beispiel, weil sie nur liegend transportiert werden können, während des Transportes Sauerstoff bedürfen oder nicht selbst zum einem Auto gehen und einsteigen können.

Wer kann den Krankentransport nutzen?

  • Erkrankte
  • bettlägrige Patienten
  • Gehbehinderte
  • Krankenhäuser
  • Ärzte
  • Krankenkassen/Versicherungen

Wie fordere ich einen Krankentransport an?

Der Krankenwagen wird über die Rettungsleitstellen des Roten Kreuzes angefordert.

Die Hotline des Roten Kreuz Niederösterreichs: 14 844

Austattung eines Krankentransportwagens

Bewegen Sie die Maus
über die Zahlen, um mehr über die einzelnen Geräte zu erfahren.
Blaulicht:
sich drehende blaue Blinkleuchte, die ein Fahrzeug als Einsatzfahrzeug kennzeichnet (bewilligungspflichtig).
Signalhorn:
Ein spezieller Folgeton soll die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf das herannahende Rettungsfahrzeug lenken.
Einsatzkoffer:
Im Einsatzkoffer befinden sich diverse Materialien zur Versorgung der Patienten außerhalb des Fahrzeuges (z. B. Blutdruckmessgerät, Verbandmaterialien, Sauerstoff usw.).
Sauerstoffanschluss:
Bindeglied zwischen Sauerstoffflasche und anderen Geräten.
Absaugeeinheit:
Zum Entfernen von Blut, Schleim und Erbrochenem aus der Mundhöhle. Kann aber auch zum Absaugen der Luft aus einer Vakuummatratze verwendet werden.
Frühdefibrillator:
soll durch Energieabgabe durch den Brustkorb des Patienten dazu beitragen, spezielle Herzrhythmusstörungen zu beheben.
Schaufeltrage:
Bergegerät aus Leichtmetall (Aluminium-Speziallegierung).
Tragsessel:
steht für Patienten zur Verfügung, die im Sitzen transportfähig sind.
Fahrtrage:
Beförderung von Patienten, deren Zustand es notwendig macht, dass sie während des Transportes liegen.
Vakuummatratze:
Durch Absaugen der Luft aus der Matratze passen sich die darin befindlichen Kunststoffkügelchen an die Körperform an, um einen schonenden Transport des Patienten zu gewährleisten.
Beatmungsbeutel:
Dient zur Beatmung eines Notfallpatienten. Entscheidend für eine effiziente Beatmung ist nicht nur die Beatmungstechnik, sondern auch die richtige Auswahl der Maskengröße.
Verbandsmaterialien:
Verbandsstoffe unterschiedlicher Form und Größe, die je nach Art der Verletzung zum Einsatz kommen.
Sauerstoffflasche:
Diese Flasche enthält medizinischen "reinen" Sauerstoff. Er kann dem Notfallpatienten mittels einer Sauerstoffmaske verabreicht werden.
Feuerlöscher:
Da Rettungsfahrzeuge häufig zu Unfällen gerufen werden, bei denen Brandgefahr besteht, sind sie mit einem Feuerlöscher ausgestattet.

Drei gute Gründe, das Rote Kreuz anzurufen:

  • Unsere Patienten werden durch gut ausgebildetes, erfahrenes und freundliches Personal bestens betreut!
  • Mit Ihrem Anruf beginnt unser Service - Ihre Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen ist unser wichtigstes Anliegen!
  • Moderne, sichere und zum Teil klimatisierte Fahrzeuge gewährleisten eine angenehme und komfortable Fahrt!

Kostenübernahme

Für die Verrechnung mit dem Sozialversicherungsträger (GKK NÖ, BVA, VA ÖBB, ...) muss zuvor von einem Vertragspartner der Versicherung (im Regelfall der praktische Hausarzt oder eine Krankenanstalt) einen begründeten Transportauftrag ausstellen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrem praktischen Hausarzt oder Krankenhaus.

Für Mehrfachfahrten mit mehr als 3 Fahrten ist eine zusätzliche Bweilligung durch die Versicherungsanstalt notwendig.

Bei Notfällen mit Rettungseinsätzen ist ein Transportschein natürlich NICHT erforderlich!

Für Informationen über die Kosten, bei Ablehnung Kostenübernahme durch die  Sozialversicherung, erhalten Sie werktags unter der Telefonnummer 14 844.


Impressum: Österr. Rotes Kreuz, Bezirksstelle Purkersdorf-Gablitz | Sitemap
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