Dauer: Die Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalls hat den Bewerbern um eine Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, F und G durch theoretische Unterweisung und praktische Übungen in der Dauer von mindestens 6 Stunden die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr zu vermitteln.
Inhalt: Sie hat folgende Sachgebiete zu umfassen:
- Bergung aus akuter Gefahr
- Lagerung
- Maßnahmen bei Atemstillstand
- Maßnahmen bei Herzstillstand
- Maßnahmen bei Blutungen
- Schockbekämpfung
Anzahl: Maximal 20 Teilnehmer
Bestätigung: Der Nachweis über die Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalls ist durch eine Bescheinigung einer Dienststelle des Österreichischen Roten Kreuzes, bei der die Unterweisung vorgenommen wurde, zu führen.
Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung 1967, 30. Novelle, § 28b