Neben dem Umfangreichen Kursprogramm im Rahmen der Ersten Hilfe für die Bevölkerung bildet das Rote Kreuz auch seine eigenen Mitarbeiter nach den höchsten Qualitätsrichtlinien gemäß des Sanitätergesetzes zu Rettungs- bzw. Notfallsanitätern aus.
Diese Aubildung erfolgt durch eigens geschulte Lehrsanitäter, die ebenfalls selber vom Roten Kreuz ausgebildet werden. Zu diesem Zweck unterhält das Rote Kreuz ein zentrales Schulungszentrum in Wien, das für die Aus- und Weiterbildung der LehrsanitäterInnen zuständig ist.
Voraussetzung: vollendetes 17. Lebensjahr
Umfang:
16 Stunden Erste Hilfe Kurs
100 Stunden theoretische Ausbildung
160 Stunden Praktische Ausbildung
Fortbildungspflicht: 16 Stunden in 2 Jahren + Rezertifizierung am AED
Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter
Umfang:
160 Stunden theoretische Ausbildung
320 Stunden praktische Ausbildung
40 Stunden Praktikum im Krankenhaus
Fortbildungspflicht: 16 Stunden in 2 Jahren + Rezertifizierung am AED
Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung zum Notfallsanitäter
Umfang:
50 Stunden Theoretische Ausbildung
40 Stunden Krankenhauspraktikum
Fortbildungspflicht: 16 Stunden in 2 Jahren + Rezertifizierung am AED
Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung zum Rettungs- oder Notfallsanitäter
Umfang:
120 Stunden theoretische und praktische Ausbildung
Fortbildungspflicht: 40 Stunden in 5 Jahren (zusätzlich zur Fortbildung als RS oder NFS)