Laut österr. Krankenanstaltengesetz ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organe und Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben anderer Menschen zu retten oder deren Gesundheit wiederherzustellen. Mehr dazu finden Sie in der Broschüre ["OrganSPENDE in Österreich"] des Österr. Bundesinstituts für Gesundheit und unter www.goeg.at
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der man bereits im Vorfeld bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann. Die Österreichische Notariatskammer verwaltet das Patientenverfügungsregister zentral und das Österreichische Rote Kreuz übernimmt die Weitergabe der Verfügungen an Krankenanstalten und Ärzte. [Lesen Sie mehr]
"In Österreich leben viermal mehr Hepatitis B-Virusträger als HIV-Infizierte. Jugendliche sind aufgrund ihres Lebensstils besonders gefährdet, sich anzustecken", warnt Dr. Rudolf Schmitzberger, Impfreferent der Österreichischen Ärztekammer. Es ist daher besonderswichtig, bereits die Jugendlichen auf die Risiken der Hepatitis B aufmerksam zu machen und zur Impfung zu bewegen. [Lesen Sie mehr]
Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Alle Geimpften können im Regelfall vor der Krankheit geschützt werden. Zudem können Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden (u. a. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern, Keuchhusten), bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden. Vor Erreichen der notwendig hohen Durchimpfungsrate werden Infektionen bei Nichtgeimpften zwar seltener, aber die Erkrankungen ereignen sich in einem höheren Alter, weil sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Infektionskrankheit verlangsamt. Da bei manchen Krankheiten, z. B. bei Masern, Erkrankungen mit steigendem Alter schwerer verlaufen, können Nichtgeimpfte, die später infiziert werden, schwerer erkranken. Es ist daher dringend empfehlenswert, die Impfungen rechtzeitig durchzuführen, es sei denn, es liegt eine klare Kontraindikation vor. [Download]